Förderung der Jugendhilfe sowie der Kunst. Der Satzungszweck wird u.a. durch Fortbildungsveranstaltungen und sog. Art-Workshops in enger Abstimmung und Zusammenarbeit u.a. mit Schulen, Universitäten, Pädagogen, Streetworkern und Betreuungseinrichtungen speziell für Jugendliche und Heranwachsende organisiert und durchgeführt. Im Rahmen der Art-Workshops sollen künstlerische Thematiken, Motive, Techniken und Bildungsinhalte durch Künstler, Kunstgelehrte und Kunststudenten an Heranwachsende vermittelt werden. Die Jugendlichen sollen hierdurch lernen, selbstständig und eigenverantwortlich Kunstwerke unter der Anleitung von Künstlern, Kunstgelehrten sowie Kunststudenten für die Allgemeinheit zu fertigen. Die Jugendlichen sollen an die Kunst herangeführt und somit ein Verständnis für diese vermittelt werden. Durch die Durchführungen der Veranstaltungen und sogenannten Art-Workshops soll die Schaffung von großformatigen Kunstwerken im öffentlichen Raum gefördert werden und das allgemeine Straßenbild künstlerisch geprägt werden. Der Allgemeinheit soll Kunst und seine Ausdrucksformen präsent und zugänglich gemacht werden.
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