(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO und die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens im Sinne des § 52 Abs 2 Satz 1 Nr. 13 AO. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch - die Einführung, Weiterentwicklung und Unterstützung von Projekten an Schulen, - das Angebot und die Durchführung von Workshops für Schüler und - die Unterstützung und Durchführung von Schüler-Wettbewerben, jeweils insbesondere auf den Gebieten der Wirtschaft und Unternehmensgründung sowie der Technologieinnovation, teilweise auf Englisch und im Austausch mit Schülern anderer Nationen.
Sozialwesen
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