Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften sowie des Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere a)die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen b)die Annahme von sonstigen Einlagen c)die Gewährung von Krediten aller Art d)die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften e)die Durchführung des Zahlungsverkehrs f)die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten g)die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung h)der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten i)die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, die Vermittlung von Versicherungen und Reisen. Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder können rechtsverbindlich für die Genossenschaft zeichnen und Erklärungen abgeben.
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