Förderung mildtätiger Zwecke gemäß §§ 53 ff. AO, indem Personen selbstlos unterstützt werden, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe iSd. § 28 SGB XII sind bzw. beim Alleinstehenden oder Alleinerziehenden nicht höher als das Fünffache des Regelsatzes. Die Gesellschaft plant und organisiert Maßnahmen nach AZAV nach dem Prinzip des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses mit den Zielen: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshindernissen, vgl. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III, Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit, ,vgl. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB III, Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme, § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III. Dieser Zweck wird verwirklicht durch Bildung, Sport, Kultur, Arbeit als Grundpfeiler unseres Leitbildes, das zur erfolgreichen Integration Vernachlässigter unserer Gesellschaft führen soll. Wir fördern den interkulturellen Dialog durch unsere vier Grundpfeiler Bildung, Kultur, Sport, Arbeit im Umgang mit kultureller konfessioneller Vielfalt. Unabhängig seiner menschlichen Individualität/ ethnische Herkunft, besteht in jedem Menschen der Wille, einen Beruf zu finden oder auch erst einmal in die Gesellschaft integriert zu werden. Wir unterstützen Menschen den Mittelweg zu finden zwischen deren aktuellen oder zukünftigen Fähigkeiten und seinem erzielbaren Leistungstand durch Maßnahmen wie Sportveranstaltungen, Weiterbildung, Teilnahme an kulturellen Maßnahmen und durch Unterstützung der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.