Förderung von Wissenschaft und Forschung; die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, und von Tierseuchen; die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; die Förderung von Kunst und Kultur; die Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; die Förderung des Tierschutzes; die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; die Förderung des Sports; die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch Maßnahmen zur Förderung des Schutzes der biologischen Vielfalt und der natürlichen Umwelt insbesondere auf dem afrikanischen Kontinent und durch die Durchführung und Förderung von Naturschutzprojekten, welche dem Schutz, der Erhaltung oder der Wiederansiedlung der freilebenden Tier- und Pflanzenwelt dienen, sowie durch Ausarbeitung und Umsetzung von Tier- und Artenschutzprogrammen; Maßnahmen zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere zur Bekämpfung von Krankheiten durch die Durchführung und Unterstützung von Projekten, insbesondere auf dem afrikanischen Kontinent, sowie durch Durchführung von gesundheitserzieherischen und gesundheitsaufklärender Maßnahmen; die Unterhaltung und Führung eigener Einrichtungen zur Durchführung von Hilfs- und Bildungsprojekten insbesondere auf dem afrikanischen Kontinent; Kooperationen mit und durch Unterstützung von als gemeinnützig anerkannten und steuerbegünstigten Einrichtungen und Körperschaften in Deutschland und Afrika durch Spendenaufrufe; die Planung und Durchführung von dem Zweck der Körperschaft dienenden Maßnahmen und durch Entwicklungshilfemaßnahmen, die geeignet sind, das Lebensumfeld und die Bildungschancen für Menschen in Afrika zu verbessern. Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Verfolgung der vorstehend angegebenen Zwecke im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO.
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