Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts § 2 Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Zweck der Gesellschaft ist die Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb einer oder mehrerer Tagesbetreuungseinrichtungen zur Förderung der Hilfe für Behinderte und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, z.B. durch Erhalt und Weiterentwicklung der persönlichen und beruflichen Fähigkeiten, Unterstützung und Förderung der beruflichen Wiedereingliederungschancen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung und Eingliederung von Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX und anderer einschlägiger Gesetze zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben, z.B. durch Durchführung von Veranstaltungen und Forschungen, einer Erziehungsberatungsstelle, Unterhaltung von Tagesbetreuungseinrichtungen für alle Altersklassen.
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