Förderung der Altenpflege. Ziel ist es, hilfsbedürftigen Menschen - gleich welchen Alters - zu ermöglichen, auch bei zunehmender Gebrechlichkeit und Hilfeabhängigkeit (z. B. Demenz) in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Ziel der Gesellschaft ist es auch und vor allem, pflegenden Angehörigen eine Hilfe bieten zu können. Der Zweck wird insbesondere erreicht durch a) den Betrieb einer Sozialstation, b) die Förderung und den Aufbau zukunftsweisender Projekte in der Alten- und Krankenpflege, c) die Einrichtung und Unterhaltung eines Netzwerks pflegerischer und hauswirtschaftliche Hilfen, d) das Anbieten häuslicher Betreuung, e) Hilfestellung bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, f) fachkompetente Betreuung der Betroffenen oder deren Angehörigen sowie g) das Anbieten von öffentlichen Fortbildungskursen für die pflegenden Angehörigen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegüstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
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