Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), insbesondere durch Maßnahmen im Rahmen der Prävention chronischer und psychischer Erkrankungen, der Kranken- und Behindertenhilfe, Familienhilfe sowie Gefährdeten- und Suchtkrankenhilfe. Zum Beispiel: Organisation und Durchführung von Seminar- und Bildungsangeboten sowie öffentlichen Veranstaltungen; Förderung der Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), insbesondere durch Maßnahmen zur Betreuung älterer Menschen in der offenen, sozialen Seniorenarbeit. Zum Beispiel: Unterhaltung von Begegnungsstätten für die Seniorenkulturarbeit, ehrenamtliche Angebote für Alltagsbegleitung, öffentliche Veranstaltungen, Durchführung von altersgerechten Diensten (z.B. Versorgung mit Mahlzeiten); Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO), insbesondere durch niederschwellige Hilfsangebote, die Abhilfe von der Gefahr gesundheitlicher, sittlicher, erzieherischer oder wirtschaftlicher Problemlagen schaffen. Zum Beispiel: Aufklärungs- und Präventionsveranstaltungen, Lösungsorientierte Beratung zu Themen wie Sucht, Familienhilfe, Behinderung, chronische Erkrankungen, Gründung von Gesprächsgruppen; Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke ( § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO) 3.
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