Jugend- und Familienhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch 1. ambulante Jugend- und Familienhilfe in Form von a) Flexiblen Hilfen b) SPFH (Sozialpädagogischer Familienhilfe) c) StabiFam (Stabilisierender Familienhilfe) 2. Soziale Gruppenarbeit mit Jungen und Mädchen 3. niedrigschwellige Betreuungs- oder Entlastungsangebote 4. Eingliederungsleistungen, Leistungen der aktiven Arbeitsförderung und vergleichbare Leistungen 5. Konzeptionierung und Durchführung sozialer Projekte der Jugend- und Familienhilfe.
Sozialwesen
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