1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendpflege und Jugendhilfe, die Förderung von Bildung und Erziehung sowie die Förderung der Altenpflege; sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Gestaltung von Angeboten der Jugendhilfe insbesondere nach dem SGB Vlll sowie der Betreuung von Senioren. Dies geschieht insbesondere durch den Betrieb von Kindertagesstätten und Schulen, durch die Gestaltung weiterer Projekte für Kinder, Jugendliche insbesondere im Freizeitbereich, durch den Betrieb von Begegnungsstätten und Schaffung von Angeboten spezifisch für ältere Menschen, wobei es ein besonderes Ziel der Gesellschaft ist, den Kontakt zwischen Kindern und älteren Menschen zu fördern. Dabei geht es der Gesellschaft darum, mit Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren und deren sozialem Umfeld eine Kultur zu entwickeln, die es ihnen ermöglicht, innerhalb der Gesellschaft im wirklichen Sinne "leben" und die Zukunft gestalten zu können.
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Sozialwesen
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