Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes ?steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung Zweck der Gesellschaft ist die Förderung: a. der Kinder- und Jugendhilfe; b. der Bildung und Erziehung; c. des Wohlfahrtswesens und der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Spätaussiedler sowie für Menschen mit Behinderung; d. des Tierschutzes; e. des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a. Zu Abs. 2 a) i. die Errichtung und Betreibung des Zentrums für Kinder-, Jugend- und Sozialarbeit Hinterste Mühle; die Gesellschaft ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und gestaltet diese Ziele im Sinne des § 75 KJHG, SGB VIII; ii. die Betreibung von Wohnheimen und Internaten mit Erbringung von pädagogischer und sozialer Betreuung; iii. die Betreibung eines Schullandheims als Unterkunft für Kinder- und Jugendreisen. b. Zu Abs. 2 b) i. Angebote der Natur- und Umweltbildung im Zentrum für Kinder-, Jugend- und Sozialarbeit Hinterste Mühle und in zwei Tierheimen; ii. Projekte zur Förderung der beruflichen Bildung und Qualifizierung, z. B. berufsvorbereitende Maßnahmen, FÖJ und Praktika. c. Zu Abs. 2 c) i. Projekte zur Integration sozial Benachteiligter und von Menschen mit Behinderung; ii. die Organisation und Durchführung von gezielten Projekten zur Lebenshilfe und Unterstützung bei der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Spätaussiedlern in das soziale und gesellschaftliche Umfeld; iii. arbeitstherapeutische Beschäftigung sowie berufs- und sozialpädagogische Betreuung von schwer vermittelbaren und zuvor längere Zeit arbeitslosen Personen, insbesondere Suchtkranken und Arbeitsentwöhnten, um dadurch deren Eingliederung in den normalen Arbeitsprozess zu fördern; iv. Beschäftigung und Betreuung von Menschen mit Behinderung zur Sicherung und Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben durch das Angebot entsprechender Arbeitsplätze sowie von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. d. Zu Abs. 2 d) i. die Gestaltung und Durchführung von Projekten zur Unterstützung einer artgerechten Tierunterbringung; ii. die Aufnahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren in den Tierheimen. e. Zu Abs. 2 e) i. die Gestaltung und Durchführung von Projekten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder sowie des Umweltschutzes.
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Sozialwesen
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