Förderung von Menschen mit geistiger Behinderung, von Menschen mit Mehrfachbehinderung und Menschen mit körperlichen Behinderungen aller Alterstufen. Im Sinne der Inklusion fördert die Gesellschaft dabei auch Menschen ohne Behinderung, die auf Grund ihrer sozialen Stellung und Situation der Unterstützung und Hilfe bedürfen und gibt diesen die Gelegenheit, die Belange der Menschen mit Behinderung besser kennen zu lernen, mit ihnen in Kontakt zu treten und mit ihnen zu arbeiten. Dazu können Jugendliche mit besonderen sozialen Problemen, Frauen und Kinder, die häusliche Gewalt erfahren mussten oder Kinder und Jugendliche aus Kindergärten und Schulen, sowie Mitarbeiter von Behörden gehören. Die Gesellschaft nutzt deren Mitarbeit und deren Bereitschaft allein zum Wohle der von ihr beschäftigten und betreuten Menschen mit geistiger, körperlicher oder Mehrfachbehinderung. Die Gesellschaft orientiert sich bei dieser Zusammenarbeit ausschließlich an ihrem in § 4 dieses Gesellschaftsvertrages geregelten Grundsatz der Gemeinnützigkeit und ihrer selbstlosen Tätigkeit.
Sozialwesen
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