1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kultur, Bildung und Erziehung, insbesondere auch die Förderung des leiblichen, geistigen und seelischen Wohles von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Verwirklichung ihrer Rechte auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit im Sinne des §1 KJHG. 2. Der Satzungsweck wird verwirklicht durch die Erteilung von Musik-, Kunst-, Tanz- und Kulturunterricht und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft organisiert und fördert musikalische, künstlerische und kulturelle Erziehung, Ausbildung, Instrumentalunterricht, Ensemblegruppen sowie weitere Angebote in den Bereichen Kunst, Bildung und Kultur und führt Konzerte, Vorspiele, Musikfreizeiten, Workshops und Seminare durch.
Interessengemeinschaften
Unterricht & Erziehung
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