Förderung von Bildung und Erziehung - die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsdenkens - die Förderung der Jugendhilfe - die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - Organisation und Durchführung von Lern-, Förder- und Aufbaukursen für Schüler, Studenten und Mitbürger zur Vermittlung der deutschen Sprache. - Durchführung von Gesprächskreisen und Vorträgen für Personen unterschiedlicher Geschlechter oder Religionen zur Integration. - Kurse zur Durchführung der Integration von Flüchtlingen (z. B. Sprachkursen, Integration in das tägliche Leben). - Einführung von künstlerischen und musikalischen Kursen und Programmen für Schüler, Studenten und Mitbürger. - Unterstützung der EDV-Kenntnisse durch Schulungsmaßnahmen. - Sportangebote in Sporthallen, Schwimmhallen und Sportplätzen sowie einmalige und wiederkehrende Aktivitäten (z. B. Schwimmkurse und gemeinsames Sporttreiben). - Unterstützung von Bedürftigen (z. B. Flüchtlingen) und Unterstützung im Alltag (z. B. Wohnungssuche, Umfang im täglichen Leben, Behördengänge), Zusammenarbeit mit dem Jugendamt (im Bereich der Lernförderung). - Durchführung von Integrationsprojekten. - Unterstützung des internationalen Austausches und von Besuchsprogrammen. - Unterstützung von Kurs- und Gruppenfahrten. - Unterstützung von Menschen aus verschiedenen Ländern bei Aus- und Weiterbildung durch Maßnahmen und Programme, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können und Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit zu entwickeln. - Durchführung von Dialog- und Öffentlichkeitsarbeiten. - Wahrnehmung und Vertretung der Rechte sowie Abwicklung der anfallenden Formalitäten bei privat- und öffentlich-rechtlichen Organisationen und Ämtern. - Organisation von Veranstaltungen, die das Verständnis für unterschiedliche Kulturen, Religionen, Sitten, Gebräuche und Wertvorstellungen wecken, bestehende Vorurteile abbauen und somit einen Beitrag zur internationalen Völkerverständigung zu leisten.
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