Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO) und der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen; Zuwendungen an Sportvereine und Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe in ihren gemeinnützigen Zwecken durch z.B. die Bereitstellung von Sportausrüstungen usw. und Einwerben von Spenden für Sportvereine und für Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe. Die Gesellschaft kann zur Erreichung der satzungsmäßigen, gemeinnützigen Zwecke auch selbst Einrichtungen, auch an mehreren Standorten und auch bundesweit betreiben. Insbesondere soll der Satzungszweck durch die Errichtung und das Betreiben betreuter Wohnformen und die Erbringung von Pflege-, Betreuungs- und Entlastungsangeboten für ältere und bedürftige Menschen erreicht werden. Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich daran beteiligen.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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