Entwicklung von Software, die entweder individuell und auf die Bedürfnisse des Kunden ausgerichtet ist (Individualsoftware) oder Standardsoftware darstellt; Erbringung von Dienstleistungen in Zusammenhang mit Software, wie beispielsweise Consulting, Projektierung, Implementierung, Softwareüberprüfung, Qualitätssicherung, Wartung und Hosting; Prozessoptimierung, die mittels, aber nicht ausschließlich, von Software erbracht wird sowie Beratung zur Optimierung von Geschäftsprozessen; Vertrieb von eigenentwickelter Software und (Individual- oder Standard-) Software anderer Unternehmen und Entwickler; prototypische Entwicklung von Software und Hardware; alle sonstigen, mit dem vorgenannten Geschäftszweck in Zusammenhang stehender Handelsgeschäfte, Handlungen und Rechtsgeschäfte aller Art, Beratungs-, Dienst- und Werkleistungen; diese und sämtliche hier genannten Tätigkeiten dürfen ausgeführt werden, wenn diese erlaubnis- bzw. genehmigungsfrei sind oder eine hierfür gesetzlich erforderliche Erlaubnis und/oder behördliche Genehmigung vorliegt. Rechts- und Steuerberatung ist nicht Gegenstand des Unternehmens.
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