Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, Kleinbussen und Kraftomnibussen, und zwar von a) Schülern zum und vom Unterricht im Auftrage der Schulträger, b) Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung zu und von den Betreuungseinrichtungen, c) Berufstätigen zu und von den Arbeitsstellen (auch in der Land- und Forstwirtschaft), d) Personen zu und von Gottesdiensten im Auftrag der Kirche oder Religionsgemeinschaft, e) unentgeltliche Personenbeförderung in Kraftfahrzeugen, f) Beförderung von Berufstätigen zu wechselnden Arbeitsstellen (z.B. Baustellen) für die jeweilige Dauer eines Jahres höchstens, Beförderung von mit Möbeln zusammen umziehenden Personen (soweit das Fahrzeug hierzu eingerichtet ist), g) Freizeitfahrten, Ausflugsfahrten und Urlaubsfahrten für Gruppen und Einrichtungen, h) allein sonstigen Personen und Personengruppen und zwar jeweils nach Maßgabe der Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) mit der hierzu erlassenen Freistellungsverordnung.
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Personentransporte
ÖPNV & Transport
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