Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung und des Schutzes von Ehe und Familie sowie die Förderung des Sports und des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Angebot der ambulanten Hilfen zur Erziehung im Sinne von § 27 ff. SGB VIII, Durchführung von Projekten im Sinne der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Eingliederungshilfen im Sinne von § 53 SGB XII bzw. 2. Teil SGB IX und § 67 SGB XII, Assistenzleistungen i. S. v. § 78 SGB IX, Erziehungshilfen nach § 9 ff. JGG, sowie die Durchführung von erlebnis- und freizeitpädagogischen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern und den Jugendämtern.
Sozialwesen
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