Förderung von sozialräumlicher Jugend- und Behindertenhilfe in jeweils eigenen Einrichtungen; insbesondere durch: - Durchführung von Betreuungsmaßnahmen für Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende innerhalb und außerhalb der Herkunftsfamilien i.S.d. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII), - ganzheitliche und psychosoziale Begleitung/Beratung, sowie berufsvorbereitende, eingliedernde und begleitende Maßnahmen für Menschen und ihre Bezugspersonen in besonderen sozialen, persönlichen und/oder beruflichen Schwierigkeiten i.S.d. Eingliederungs-VO des SGB IX und SGB II. Diese Maßnahmen werden neben den persönlichen Hilfen auch in sozialräumlich ausgerichteten Inklusionsangeboten i.S.d. Quartiermanagements und aktivierender Bildungsarbeit umgesetzt, sowie - Fortbildung und Supervision von Fachkräften aus oben genannten Sozial- und Beratungsbereichen.
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