Förderung der sozialen oder kulturellen Belange der Mitglieder, sowie die Förderung a) der Tierzucht und der Pflanzenzucht, (§52 Abs. 2 Nr. 23 AO), b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), c) des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder (§ 52 Abs. Nr. 8 AO), d) von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§ 52 Abs. 2 Nr. 16 AO), d) und der Heimatpflege und Heimatkunde (§ 52 Ab. 2 Nr. 22 AO). Mindestkapital von 90% des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres.
Lebensmittelhandel
Landwirtschaft
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827