Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke " (§§ 51 ff. AO) der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind: die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich der Pflege und Medizin im Sinne von § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO; die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege im Sinne von § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO; die Förderung der Altenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO; die Förderung der Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO; die selbstlose Unterstützung der in § 53 Nr. 1 AO genannten infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands persönlich hilfebedürftigen Personen oder/und der wirtschaftlich hilfebedürftigen Personen, die die Voraussetzungen des § 53 Nr. 2 AO erfüllen; Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln zur Förderung der in § 2 Abs. 2 dieser Satzung vorangegangenen steuerbegünstigten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des § 58 Nr. 1 AO. Der Zweck wird beispielsweise durch das Sammeln von Spenden verwirklicht. Die Gesellschaft darf ihre Mittel sowohl zur unmittelbaren Zweckerfüllung verwenden als auch Mittel nach § 58 Nrn. 1 und 2 AO im Rahmen der gemeinnützigkeitsrechtlich zulässigen Grenzen weitergeben.
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