Beratung zu rollstuhlgerechten und assistenzbegleiteten Reiseveranstaltungen und den für diese benötigen Hilfsmitteln sowie medizinischen Geräten. Koordination und Durchführung von rollstuhlgerechten und assistenzbegleiteten Reiseveranstaltungen, insbesondere Erholungsreisen, unter Auswahl behindertengerechter Unterkünfte, als Zweckbetrieb gemäß § 66 AO, der sich in besonderem Maß an Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen richtet. Durch diese Maßnahmen sollen insbesondere die Autonomie und Selbstständigkeit behinderter Menschen gefördert werden. Durchführung von kostenlosen und assistenzbegleiteten Reiseveranstaltungen für hilfebedürftige Personen im Sinne des § 53 AO, insbesondere Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen.
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