A) die Initiierung, Planung, Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von Anlagen zur Nutzung von Solarenergie, b) die Initiierung, Planung, Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von Anlagen zur Speicherung des Solarstroms, z. B. in Form von Akkumulatoren, c) der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme, d) die Unterstützung und Beratung in Fragen der solaren Energienutzung, von Maßnahmen zur effizienten Energienutzung und Energieeinsparung einschließlich der Information von Mitgliedern und Dritten sowie einer Öffentlichkeitsarbeit, e) Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Belieferung von Wasserstoff aus Solarenergie, f) gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Nutzung von Solarenergie für Mitglieder und Dritte. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und Unternehmen gründen. g) Beteiligung an Forschungs- und Pilotprojekten im Bereich der Sonnenenergie sowie alle Geschäfte und Dienstleistungen, die mittelbar oder unmittelbar mit den oben genannten Unternehmensgegenständen in Zusammenhang stehen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Beteiligung an Gesellschaften, die Strom aus Atom- oder Kohlekraftwerken gewinnen oder damit handeln, ist ausgeschlossen.
Energieversorgung
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