Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \\Steuerbegünstigte Zwecke\\ der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) der Behinderten-, Jugend- und Altenhilfe b) des Sports.Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts \\Steuerbegünstigte Zwecke\\ der Abgabenordnung weitere Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe betreiben. Die Gesellschaft darf - im Rahmen des Abschnitts \\Steuerbegünstigte Zwecke\\ der Abgabenordnung ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die folgenden Tätigkeiten: Kurse und Workshops zu angeleiteten digitalen Simulatortraining zur Weiterentwicklung der jeweiligen körperlichen und geistigen Fähigkeiten.
Interessengemeinschaften
Sozialwesen
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