Gesellschaft übernimmt von Optionskommunen (Kreis) bzw. Arbeitsgemeinschaften SGB II-Arbeitskräfte und stellt Arbeitskräfte ein, die Interesse an landwirtschaftlichen Arbeiten haben, um diese Arbeitskräfte zeitlich befristet an Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus und der Teichwirtschaft entgeltlich auszuleihen, vorzugsweise zur Erledigung von Arbeitsspitzen (Saisonarbeit). Diese Arbeitseinsätze verfolgen auch den Zweck der Heran- und Weiterbildung von Arbeitskräften für den Dauereinsatz der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus und der Teichwirtschaft.
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