Bildung und Erziehung im Sinne des § 52 Absatz 2 Ziffer 1 der Abgabenordnung (AO) sowie die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 52 Absatz 22 AO und §§ 11-13 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) vom 03. 05. 1993 in seiner jeweils gültigen Fassung. Seine Aufgaben liegen insbesondere in der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Sinne des Dritten Abschnittes des KJHG. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 52 ff. der Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig;sie verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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