Förderung und Verbreitung der Chinesischen Medizin als wichtiger Bestandteil der Chinesischen Kultur in Bezug auf Wissenschaft, Bildung und Forschung im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" Nr. 1 und Nr. 13 des § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch: - Die Verbreitung der Chinesischen Medizin in der Öffentlichkeit und in speziellen Fachgremien/Fachbereiche der Medizin und Naturheilkunde. Dies erfolgt vorzugsweise durch wissenschaftliche Veranstaltungen, Kurse, Seminare und die Durchführung von Vorträgen und Ausstellungen. - Die Förderung und Verbreitung der Chinesischen Medizin durch Wissens-, Erfahrungs- und Kulturaustausch zwischen China und Deutschland, sowie anderen europäischen Ländern. Diese werden in Form von Kooperationsprojekten und Austausch mit deutschen, europäischen und chinesischen Universitäten, Institutionen und Vereinen im Bereich der Chinesischen Medizin erfolgen. - Die Förderung von Wissenschaft und Forschung der Chinesischen Medizin durch verschiedene Forschungsgruppen, die wissenschaftliche Literatur übersetzt und auswertet sowie wissenschaftliche Texte zur Chinesischen Medizin erstellt.
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