Förderung von Integration und Reintegration von geflüchteten Personen und Förderung einer inklusiven, kulturell vielfältigen Gesellschaft, in welcher Mitglieder befähigt sind, ihre eigene Zukunft gemäß ihren persönlichen Zielen zu gestalten; Unterstützung des Abbaus von kulturellen Vorurteilen; Unterstützung bei der Konzeption und Durchführung von sozialen, kulturellen oder gesellschaftlichen Projekten durch Hilfe bei der Erstellung von Projektplänen und -konzepten, insbesondere von und mit Geflüchteten; Förderung unternehmerischer und beruflicher Bildung durch die Organisation und das Angebot entsprechender Workshops und Seminare, insbesondere von und mit Geflüchteten; Vernetzung von Geflüchteten mit Arbeitgebern und Berufstätigen in Deutschland zur Vorbereitung des Arbeitsmarkteintritts durch Aufbau und Herstellung von Kontakten und Netzwerken zwischen den Vorgenannten; Unterstützung von Geflüchteten durch Persönlichkeitscoaching und Förderung der eigenen Fähigkeiten; Förderung interkultureller Kompetenzen durch das Angebot von Workshops und Seminaren von und mit Geflüchteten; Unterstützung von Geflüchteten bei der Entwicklung und Umsetzung von Ideen zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen mit Hilfe neuer digitaler Tools u. a. zur Vernetzung von Staat, gemeinnützigen Initiativen und Unternehmen; gezielte Suche nach gesellschaftlichen Herausforderungen und Verwertung wertstiftender Lösungsansätze mit oben genannten beteiligten Akteuren; Durchführung von gemeinsamen kulturellen und sozialen Veranstaltungen von und mit Geflüchteten und der lokalen Bevölkerung; Weiterentwicklung bestehender und Entwicklung neuer Methoden zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe; Unterstützung von Geflüchteten und lokaler Bevölkerung beim gemeinsamen Spracherwerb durch das Anbieten, Veranstalten, Organisieren und Durchführen von z.B. Sprachkursen, Konversationsgruppen und Tandempartnerschaften (Zusammenführen von hiesigen Muttersprachlern und Geflüchteten); wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der eigenen Maßnahmen; Zusammenarbeit mit anderen Initiativen, Vereinen, Stiftungen etc. im In- und Ausland, die ebenfalls in dem Bereich des Zwecks der Gesellschaft aktiv sind, sofern es sich um steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt; Ehrenamtsqualifizierung und -vernetzung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich sind. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der Förderung der Volks- und Berufsbildung und der Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten gemeinnützigen Zwecke, vornehmen (gem. § 58 Nr. 1 AO). Darüber hinaus darf die Gesellschaft Mittel im Sinne des § 58 Nr. 2 AO teilweise einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung stellen.
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