Förderung der Religion, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Wohlfahrtswesen sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.v. § 53 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Betreuung und Unterstützung der für die Seelsorge qualifizierten leitenden Person im Hessischen Diakonieverein e.V. Der Zweck wird auch verwirklicht durch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO an den Hessischen Diakonieverein e.V. und die HDV gemeinnützige GmbH, die diese Mittel ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben. Die Mittelbeschaffung erfolgt insbesondere aus Spenden, Zuschüssen und Überschüssen der Vermögensverwaltung. Die Zweckverwirklichung kann insbesondre auch durch die Vergabe von zinsvergünstigten und zinslosen Darlehen und die verbilligte Überlassung von Grundvermögen erfolgen.
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