Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung der in Satz 1 bezeichneten Zwecke vornehmen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung und Betrieb von altersübergreifenden Hospiz- und Palliativeinrichtungen und weiteren Hospizdienst- und Palliativeinrichtungen; Palliativmedizinische Behandlung und hospizliche Versorgung von Patienten und deren Angehörigen; Information und Beratung von Betroffenen und Angehörigen über diagnostizierte Erkrankungen, deren Verlauf, diesbezügliche Prognosen sowie die Möglichkeiten medizinischer, insbesondere palliativmedizinischer Behandlung einschließlich pflegerischer, psychologischer, therapeutischer und technischer Hilfen; Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO, die der ideellen Förderung der in Abs. 2, Satz 1 bezeichneten Zwecke dienen; die Durchführung aller sonstigen Geschäfte und Maßnahmen, die geeignet sind, die in Abs. 2, Satz 1 genannten Zwecke zu fördern.
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