(1) Aufgabe der Gesellschaft ist es, Ressourcen des Landes Baden-Württemberg für das Höchstleistungsrechnen, das Grid-Computing und das großskalige Daten-Management zu beschaffen, zu betreiben und zu nutzen, soweit die Ressourcen nicht ausschließlich für eine lokale Nutzung vorgesehen sind. In der Regel delegiert die Gesellschaft diese Aufgabe an die zuständigen HPC- bzw. IT-Zentren der jeweiligen Gesellschafter. Daneben umfasst die Aufgabe: a) die Koordinierung von Planung und Betrieb überregionaler Ressourcen für HPC, Grid und Large-Scale Data Facility (LSDF), b) die Bereitstellung einer einheitlichen Nutzerplattform, c) die Koordinierung von einheitlichen Ressourcenangeboten an die HWW-Höchstleistungsrechner für Wissenschaft und Wirtschaft Vertriebsgesellschaft mbH, basierend auf einer einheitlichen Kosten- und Leistungsrechnung für HPC, Grid und LSDF sowie Datennetze, d) die Erstellung und Aufrechterhaltung eines einheitlichen Sicherheitskonzepts, e) die Übernahme der Aufgaben eines Projektträgers, insbesondere für die SW-Initiativen des Landes Baden-Württemberg, f) die Vertretung der baden-württembergischen HPC-, Grid- und LSDF-Aktivitäten nach außen. (2) Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben auf dem Gebiet der Planung und Koordinierung übernehmen.
IT Dienstleistungen
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