Schaffung der personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Wahrnehmung von Aufgaben gemäß § 5 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) durch Hilfsorgane der Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern - unter deren Aufsicht auf dem Verkehrsflughafen Nürnberg sowie erforderlichenfalls an sämtlichen Flugplätzen gem. VO (EU) Nr. 1254/2009 im Zuständigkeitsbereich des Luftamtes Nordbayern, sowie dort Luftsicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. Die Gesellschaft schließt insbesondere auch die Arbeitsverträge mit dem für diese Aufgabe erforderlichen Personal nach Maßgabe des von der Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern - vorgegebenen Umfangs. Ferner kann die Gesellschaft Tätigkeiten ausüben, die der Sicherheit des Luftverkehrs dienen, insbesondere solche nach §§ 8 und 9 LuftSiG.
Gerhard Ameis (Geschäftsführer), Rupert Slavik (Geschäftsführer)
Telefon
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Sonstige: Dienstleistungen & Service
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