Schaffung der personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Wahrnehmung von Aufgaben gemäß § 5 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) durch Hilfsorgane der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - unter deren Aufsicht auf dem Verkehrsflughafen München. Die Gesellschaft schließt insbesondere auch die Arbeitsverträge mit dem für diese Aufgabe erforderlichen Personal nach Maßgabe des von der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - vorgegebenen Umfangs. Ferner kann die Gesellschaft Tätigkeiten ausüben, die der Sicherheit des Luftverkehrs dienen, insbesondere solche nach §§ 5,8 und 9 LuftSiG.
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