1 Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von gemeinnützigen Zwecken der Studentenhilfe. 2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemein nützige Zwecke und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 52 ff. AO in der jeweils gültigen Fassung 3. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe ( § 52 Abs. 2 AO) sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen ( § 53 AO). Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Erwerb oder Anmietung von, für studentisches Wohnen geeigneten, Objekten und deren Ausstattung, b) Vermietung des derart geschaffenen Wohnraums ohne Gewinnerzielungsabsicht, c) Unterstützung von bedürftigen und förderungswürdigen Studenten. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ohne Ausnahme sind alle Mittel der Gesellschaft, sowie alle etwaigen Beiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstigen Einnahmen nach Abzug der (Verwaltungs-)Kosten nur zu satzungsmäßigen Gesellschaftszwecken zu verwenden. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. 6.
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