Betrieb eines Krankenhauses im Sinne des deutschen Krankenhausgesetzes (KHG) und des Krankenhausgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKHG-MV) mit dem im jeweils gültigen Krankenhausplan fixierten Fachrichtungen und Betten. Zu den Krankenhausleistungen in Erfüllung des Gesellschaftszweckes gehören insbesondere: - Die ärztliche Behandlung, auch durch nicht fest angestellte Ärztinnen und Ärzte - Die Krankenpflege - Die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln - Sowie Unterkunft und Verpflegung Die Gesellschaft hat als Krankenhaus seinen Versorgungsauftrag nach dem Krankenhausplan vollständig zu erfüllen. Sie ist auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betreiben.
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Sonstige: Dienstleistungen & Service
Wissenschaft & Forschung, Bergwerke und Tagebau
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