Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO) sowie die Jugendhilfe. Zweck der Körperschaft ist die Durchführung und Förderung des Sports - hierbei liegt der Fokus auf Fußball - und der persönlichen Weiterentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: Finanzierung, Planung, Vorbereitung und Durchführung von Fußballtraining, Fußball- und persönliche Weiterentwicklung, die darauf abzielen, Kindern und Jugendlichen vereinsbegleitend fußballerisch weiterzuentwickeln und sie beim Heranwachsen in ihrer Persönlichkeit zu stärken.
Unterricht & Erziehung
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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