Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) der Jugendhilfe im Sinne von § 52 Absatz 2 Ziffer 4 der Abgabenordnung, b) der Erziehung und Bildung im Sinne von § 52 Absatz 2 Ziffer 7 der Abgabenordnung sowie c) des Sports im Sinne von § 52 Absatz 2 Ziffer 21 der Abgabenordnung. Diese Zwecke werden verwirklicht durch die Übernahme von Trägerschaften für Ganztagsschulen und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft organisiert und fördert die kulturelle, sportliche und musikalische Erziehung, Ausbildung, Instrumentalunterricht, Ensemblegruppen sowie weitere Angebote in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport, Kunst; sie führt entsprechende Veranstaltungen durch und bietet Schulbegleitungen, Seminare, Workshops und Ferienfreizeiten an. Die Gesellschaft unterstützt Bildungseinrichtungen durch Beratung und Moderation sowie die Ausrichtung von Seminaren und Workshops insbesondere zu den Themen Mobbing, Inklusion, Rassismus, Chancengleichheit und Gewaltprävention. Das Angebot reicht von Publikumsveranstaltungen über elektronische Kurse und Seminare bis hin zur individuellen Schulung und Beratung und richtet sich vor allem an Bildungseinrichtungen und deren Personal sowie Schüler und Eltern.
Sozialwesen
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