Betrieb von Kantinen, Gaststätten und Großküchen mit unselbständigen Zweigstellen und Planung und Durchführung von Veranstaltungen in eigenem oder fremden Auftrag (Veranstaltungsservice) sowie Verleih von dafür notwendigem Equipment. Betreiben von Tankstellen einschließlich Shops und Kfz-Werkstätten im Rahmen von Intergrationsprojekten. Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes nach dem Recht der Pflegeversicherung § 72 SGB XI und Zulassung gemäß § 132 und § 132a Abs. 2 SGB V, in dem auch allgemeine Assistenzdienstleistungen, niederschwellige Betreuungsangebote und Arbeitsassistenzen angeboten werden. Betrieb eines Gesundheitszentrums für sehbehinderte Menschen in Kooperation mit Kliniken, Ärzten und anderen am Rehabilitationsprozess Beteiligten, in dem auch physiotherapeutische Leistungen, Beratung und Schulung sehbehinderter Menschen, Handel mit Hilfsmitteln für behinderte Menschen, insbesondere mit nichtoptischen Hilfsmitteln, Blindenhilfsmitteln, Sehhilfen, optischen und elektronischen Hilfsmitteln, Einweisung, Einrichtung von PC-Arbeitsplätzen für sehbehinderte Menschen in einem Laden angeboten werden sowie die Erbringung von Dolmetscher-, Kultur- und Sprachmittlerdienstleistungen.
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Sozialwesen
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