(1) Die Gesellschaft mit Sitz in Bamberg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe, der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens und mildtätiger Zwecke. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Erbringung von Service- und Dienstleistungen, wie Hausmeisterdienste, Gebäudemanagement, Reparatur und Instandhaltung von technischen Anlagen, Geschäfts- und Betriebsausstattung, sowie von Räumen und Gebäuden für sämtliche Einrichtungen und Dienste in Trägerschaft des Lebenshilfe Bamberg e.V., damit verbundener Unternehmen sowie durch Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Förderung deren steuerbegünstigter Zwecke. Dies gilt ausdrücklich auch für Mittelzuwendungen an den steuerbegünstigten Gesellschafter. (4) Die Zwecke der Gesellschaft werden daneben verwirklicht in planmäßigem Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen. Die Gesellschaft erbringt und empfängt hierfür Dienst-, Beratungs- und Serviceleistungen aller Art für sämtliche Einrichtungen in der Trägerschaft des Lebenshilfe Bamberg e.V. und damit verbundener Unternehmen. Die Gesellschaft fördert durch die Erbringung dieser Leistungen, die Leistungsempfänger bei der unmittelbaren Erfüllung ihrer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke und fördert die Erreichung dieser Zwecke. Ferner verwirklicht sie ihre steuerbegünstigten, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke unter Einbeziehung von Kooperationsleistungen, die sie von anderen steuerbegünstigten Körperschaften in der Trägerschaft des Lebenshilfe Bamberg e.V. und damit verbundener Unternehmen, erhält. (5) Die Gesellschaft ist - soweit gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig - berechtigt, alle steuerbegünstigten Nebengeschäfte zu betreiben, die dem Hauptzweck der Gesellschaft dienen. (6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Gastronomie
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