Entwicklung von Förder- und Bildungskonzepten, von Spielen, Bewegungs- und Lernprogrammen für Kinder und Jugendliche sowie deren direkte oder indirekte Verbreitung. Dazu gehört auch die Lizenzvergabe der unter Satz 1 genannten Inhalte unter eigenem oder fremdem Namen sowie die Verbreitung solcher Konzepte und Programme Dritter, soweit sie den Unternehmenszielen entsprechen. Ferner gehört zum Unternehmensgegenstand der Import und Export sowie der Groß- und Einzelhandel von Spielwaren, Spiel- und Sportgeräten, Gesellschaftsspielen, Einrichtungsgegenständen für Kinder- und Jugendzimmer sowie für öffentliche oder private Kinder- und Jugendeinrichtungen. Zum Handelsbereich des Unternehmens zählen außerdem Produkte wie Bekleidung, Haushaltsgegenstände, Freizeit- und Sportartikel sowie Produkte der Hygiene und Körperpflege, soweit sie direkt oder indirekt mit den genannten Altersgruppen in Verbindung stehen. Zudem gehört zum Gegenstand des Unternehmens die Entwicklung von lt. Satz 3 und 4 genannten Produkten sowie die Lizenzvergabe für deren Produktion und Verbreitung.
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