Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist Förderung der Altenhilfe und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird durch planmäßiges Zusammenwirken mit der Paul-Riebeck-Stiftung zu Halle an der Saale und anderen steuerbegünstigten Körperschaften verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere für Einrichtungen für alte, sozial benachteiligte und behinderte Menschen. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sachanlagen zurück. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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