1. Gegenstand der Gesellschaft ist a) der Betrieb von Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege im Sinne des SGB, insbesondere V, IX und XI, und von Einrichtungen des Betreuten Wohnens. b) die Überlassung von Pflege- und sonstigem Personal an Einrichtungen im Sinne von lit. a) oder an Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt alle Nebengeschäfte zu betreiben, die dem Hauptzweck der Gesellschaft dienen sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages und unter Beachtung der Gemeinnützigkeit (§ 3) alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die dieser Zweckbestimmung dienlich erscheinen. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen, sie kann auch Zweigniederlassungen errichten. 3. Die Gesellschaft kann mit einzelnen oder mehreren der nachstehend in § 3 Abs. 5 genannten Körperschaften zusammen kooperieren im Sinne von § 57 Abs. 3 AO durch das wechselseitige Erbringen von Verwaltungs- und Servicedienstleistungen, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen (insbesondere Waren-, Wärme- und Stromlieferungen) oder durch die Beistellung von Personal zur Erfüllung ihrer jeweiligen gemeinsamen steuerbegünstigten Zwecke.
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