Zum einen die Förderung gemeinnütziger Zwecke durch die Förderung der Wohlfahrtspflege, der Altenhilfe, der Krankenpflege und zum anderen die Förderung der Mildtätigkeit durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO). Die gemeinnützigen Gesellschaftszwecke werden durch das Unterhalten und Betreiben von Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, insbesondere von Alten- und Pflegeheimen und durch sonstige stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfsangebote verwirklicht. Ferner leistet die Gesellschaft Altenarbeit sowie Seniorenberatung auf dem Gebiet der Altenhilfe. Daneben wird der Gesellschaftszweck durch die Erbringung von sonstigen Versorgungs- und Betreuungsleistungen für Hilfsbedürftige verwirklicht, u. a. auch durch seelsorgerische Angebote. Die Gesellschaft fördert weiterhin mildtätige Zwecke durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 Abgabenordnung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft und Geschlecht.
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