1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung vom 01 .01.1977. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Zweck der Gesellschaft sind die Förderung von Hilfen für alte und behinderte Menschen sowie Durchführung zeitgemäßer Therapie-, Förderungs- und Betreuungsformen sowie vorbeugende und begleitende Angebote in allen Bereichen der Gesundheitshilfe sowie die Förderung der Altenhilfe. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von voll- und teilstationären sowie ambulanten Einrichtungen für alte und behinderte Menschen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar dem Zweck des Unternehmens dienen oder ihn zu fördern geeignet sind; sie kann andere, ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. 4. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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