Zweck der Körperschaft ist Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesen im Sinne von § 52 Abs. 2 Nummer 4 und 8 der Abgabenordnung (AO). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung, Betreuung, Beratung und Pflege von Personen, die wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes, insbesondere aufgrund ihrer Gebrechen, Behinderung oder Erkrankung der Hilfe bedürfen, den Betrieb von Einrichtungen der Altenhilfe - vor allem durch den Betrieb des Alten- und Pflegezentrums,, Ruhesitz Charlottenhof"-Esslingen- als zweckbetrieb des § 65 AO i.v.m. § 68 Nr. 1a. AO bzw. Beteiligungen an gemeinnützigen Gesellschaften deren Unternehmensgegenstand ebenfalls der Betrieb solcher Einrichtungen ist. Die Gesellschaft kann ihre Mittel, Arbeitskräfte, Räume und Einrichtungen für die steuerbegünstigten Zwecke des Arbeiter-Samariter-Bundes Baden-Württemberg e.V., Stuttgart, zur Verfügung stellen.
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