Betrieb eines Seniorenheimes in Frontenhausen und der Betrieb von sozialen Diensten im Seniorenbereich. Die Gesellschaft gewährt in Höhe der Beteiligung der Stiftung an der Gesellschaft im Seniorenheim Frontenhausen bedürftigen oder minderbemittelten Einwohnern des Marktes Frontenhausen Unterkunft, Verpflegung und sonstige Pflege. Sofern die Platzverhältnisse im Heim es zulassen, können auch außerhalb Frontenhausen wohnende Personen aufgenommen werden. Darüber hinaus können andere Einrichtungen der Altenhilfe für den Personenkreis nach Satz 2 und 3 angeboten werden. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos im Sinne der Abgabenordnung tätig. Sie verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Eventuell entstehende Überschüsse werden in der Gesellschaft satzungsgemäß verwendet oder werden an die Gesellschafter verteilt, die sie nur für satzungsgemäße, steuerbegünstigte Zwecke einsetzen dürfen. Dasselbe gilt bei Auflösung der Gesellschaft oder Wegfall des gemeinnützigen Zwecks. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe dürfen nicht zur Verwirklichung des Zwecks eingesetzt werden.
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