1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. 2. Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und der Erziehung sowie der Volks- und Berufsbildung. 3. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Gesellschaft sich auch Einrichtungen anderer Rechtsformen bedienen oder solche Einrichtungen schaffen. 4. Im Rahmen dieser Zwecke soll die Gesellschaft insbesondere betreiben: - soziale Beratung und Betreuung - Hauskrankenpflege - teilstationäre und vollstationäre Pflegeangebote (Tagespflege, Kurzzeit-, Urlaubs- und Verhinderungspflege, stationäre Pflege) - ambulante Wohn- und Pflegeangebote (Betreutes Wohnen, Wohngruppenhäuser für Menschen mit Demenz, ambulante Wohngemeinschaft für Intensivpflege, ambulante Wohngruppen für hilfe- oder pflegebedürftige Menschen) - weitere begleitende und generationsübergreifende Dienste - das Seniorenzentrum "Martha Piter" - das Seniorenzentrum "Clara Zetkin" - eine Betriebs-Kindertagesstätte - eine Weiterbildungsakademie mit den Bestandteilen Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung.
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Sozialwesen
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