Förderung von Jugend- und Altenhilfe und der Sport im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 4 und 21 Abgabenordnung. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Produkte und Dienstleitungen die dem Ziel dienen Kindern und Jugendlichen dabei zu helfen ihre Bildungschancen und ihre persönliche sozial emotionale Entwicklung zu entfalten. Die Produkte und Dienstleistungen decken sowohl den schulischen und damit den fachlichen Bereich ab, als auch den sportlichen kulturellen, künstlerischen und Freizeit Bereich. Nicht nur Kenntnisse und Kompetenzen sollen automatisiert werden, sondern auch Lernorte geschaffen werden an dem die Kinder und Jugendlichen diese Kompetenzen kreativ und frei einsetzten können. Außer deren intensiven Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen wird auch die Zusammenarbeit mit den Institutionen angestrebt, die diese Kinder und Jugendlichen betreuen. Über eine sozialverträgliche Finanzierzung soll der Zugang möglichst zu allen Kindern aller sozialen Schichten ermöglicht werden.
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