Förderung der Jugend- und Altenhilfe und der Erziehung i.S.d. § 52 AO sowie die Förderung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch: - Unterstützung des Jugendaustausches, Ausbildung von Pflegekräften im Bereich der Altenhilfe, Unterstützung von Altenhilfeprojekten sowie pädagogische und psychologische Beratung von Eltern i.S.d. § 52 AO; - finanzielle und materielle Hilfe an Menschen in Notsituationen nach Maßgabe des § 53 AO; - die Unterstützung von Personen, die auf Grund ihres seelischen Zustands hilfebedürftig sind nach Maßgabe des § 53 AO, insbesondere in Form der Seelsorge. Darüber hinaus ist die Gesellschaft eine Fördergesellschaft, die ihre Mittel anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zuwendet zwecks Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke i.S.d. § 2 Nr. 2. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln durch Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für die geförderten Zwecke dienen.
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