Die Errichtung und der Betrieb eines Segelfluggeländes gem. gesetzlicher Bestimmungen (§§ 54 ff. LuftVZO) auf der Gustorfer Höhe in Grevenbroich. Ausnahmen hiervon (z. B. für die Durchführung von Flugplatzfesten) bedürfen der Zustimmung der Gesellschafter bzw. der Geschäftsführung. Zu diesem Zweck kann das Unternehmen insbesondere Grundstücke erwerben, Baulichkeiten errichten, Genehmigungsverfahren betreiben sowie Pacht- und Nutzungsverträge mit dem Aero-Club Grevenbroich-Neuss e.V. als Platzverein abschließen. Die Gesellschaft übt ihre Tätigkeit ausschließlich zum Zwecke der Förderung des Segelflugsportes durch Amateure in gemeinnütziger Weise aus. Allen als gemeinnützig anerkannten Segelflugsportvereinen im Gebiet des Rhein-Kreis Neuss soll durch den Platzverein die Möglichkeit zur Nutzung des Segelfluggeländes im Rahmen der zu erlassenen Benutzungsregelungen eingeräumt werden.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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